Die zwei Rechtsanker: kurz und konkret
Der Kern ist simpel: Software ist juristisch wie ein Buch zu behandeln. Wer ein Buch kauft, darf es weiterverkaufen, auch wenn er es nur einmal gelesen hat. Dieser „Erschöpfungsgrundsatz" gilt seit dem EuGH-Urteil von 2012 auch für digital ausgelieferte Software, die mit einer dauerhaften Nutzungslizenz verkauft wurde.
| Rechtsanker | Aktenzeichen / Quelle | Was es konkret bedeutet |
|---|---|---|
| EuGH-Urteil | C-128/11, vom 03.07.2012 | Erschöpfungsgrundsatz gilt auch für digital ausgelieferte Software. Wer eine Lizenz rechtmässig erwirbt, darf sie weiterverkaufen. |
| Schweizer URG | Art. 12 Abs. 2 | Erschöpfungsgrundsatz auf in Verkehr gebrachte Werkexemplare, analoge Rechtslage zur EU. |
Was Sie als Käufer prüfen sollten
- MwSt-Rechnung als ordentlicher Kaufnachweis. Pflicht. Ohne PDF-Rechnung mit ausgewiesener MwSt im Schweizer Format kein Geschäftsbeleg, kein Audit-Nachweis.
- Verkäufer ist eine echte, prüfbare Firma. Wichtiger als juristische Schlagworte: Hat der Anbieter einen öffentlichen Handelsregister-Eintrag und eine gültige USt-IdNr? Das prüfen Sie in zwei Minuten selbst. Händler unten selbst prüfen.
- Echte Telefonnummer und Live-Support. Anonyme Shops ohne echte Erreichbarkeit sind das grösste Risiko-Signal.
- Bewertungen auf unabhängigen Plattformen. Trusted Shops, nicht eigene Review-Sektionen, die der Anbieter selbst kuratiert.



